Rechtsprechung
BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 96.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausbildungsgang der Offizieranwärter - Einreihung eines Soldaten in den 53. Offizieranwärterjahrgang ( OAJ ) nach dessen Ablösung vom Studium - Zuordnung zum nachfolgenden OAJ - Möglichkeit der Aufholung eines bestehenden Ausbildungsrückstandes ohne Wiederholung des ...
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.06.1986 - 1 WB 182.84
Rückstufung im Offiziersanwärterjahrgang - Wechsel des Studiengangs - Scheitern …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 96.86
Diese Bestimmungen halten sich, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. zuletzt: BVerwG Beschluß vom 11. Juni 1986 - 1 WB 182/84 - m.w.H.), im Rahmen der gesetzlichen Regelung des § 3 SG, wonach der Soldat nach Eignung, Befähigung und Leistung zu ernennen und zu verwenden ist.Es ist daher folgerichtig und rechtlich nicht zu beanstanden, daß nach Nr. 1046 a.a.O. Offizieranwärter, die in einem regelmäßig zu durchlaufenden Ausbildungsabschnitt erfolglos bleiben oder die den Ausbildungsgang wechseln, in den nächstfolgenden OAJ eingereiht werden, so daß die Ausbildung als Offizieranwärter nunmehr in dem OAJ weitergeht, der die Ausbildungsgänge, an denen der Soldat noch teilzunehmen hat, regelmäßig zu durchlaufen hat (BVerwG Beschluß vom 11. Juni 1986 - a.a.O.).
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 96.86
Der Gleichheitssatz ist daher verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstiger sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 16 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51]; 30, 409, 413 [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvR 59/71]; BVerwGE 46, 361, 364 f.) [BVerwG 14.01.1975 - I WB 62/74]. - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 96.86
Der Gleichheitssatz ist daher verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstiger sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 16 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51]; 30, 409, 413 [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvR 59/71]; BVerwGE 46, 361, 364 f.) [BVerwG 14.01.1975 - I WB 62/74]. - BVerwG, 14.01.1975 - I WB 62.74
Anzugsregelung - Bundeswehr-Hochschule - Studierende Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 96.86
Der Gleichheitssatz ist daher verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstiger sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 16 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51]; 30, 409, 413 [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvR 59/71]; BVerwGE 46, 361, 364 f.) [BVerwG 14.01.1975 - I WB 62/74].
- BVerwG, 25.11.1987 - 1 WB 199.86
Zurückstufung eines Soldaten in die OA-Crew VII/84 nach Feststellung der …
Diese Bestimmungen halten sich, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. zuletzt: BVerwG Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 WB 96/86 - m.w.H.), im Rahmen der gesetzlichen Regelung des § 3 SG, wonach der Soldat nach Eignung, Befähigung und Leistung zu ernennen und zu verwenden ist.Es ist daher folgerichtig und rechtlich nicht zu beanstanden, daß nach Nr. 1046 a.a.O. OA, die in einem regelmäßig zu durchlaufenden Ausbildungsabschnitt erfolglos bleiben oder die den Ausbildungsgang wechseln, in die nächstfolgende OA-Crew eingereiht werden, so daß die Ausbildung als OA nunmehr in der OA-Crew weitergeht, die die Ausbildungslehrgänge, an denen der Soldat noch teilzunehmen hat, regelmäßig zu durchlaufen hat (BVerwG Beschluß vom 10. Februar 1987 - a.a.O.).
- BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 121.86
Rechtsmittel
Diese Bestimmungen halten sich, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 29. April 1981 - 1 WB 167/80 -, vom 19. Februar 1982 - 1 WB 122/81 - und vom 11. Mai 1982 - 1 WB 142/81 - zu den im wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen der bis zum 30. September 1981 geltenden Nrn. 4031 ff. der ZDv 20/6 sowie Beschlüsse vom 15. Januar 1985 - 1 WB 79/84 -, vom 10. April 1985 - 1 WB 89/84 -, vom 26. November 1985 - 1 WB 6/85 -, vom 11. Juni 1986 - 1 WB 182/84 - und vom 10. Februar 1987 - 1 WB 96/86 - zu den hier einschlägigen Vorschriften), im Rahmen der gesetzlichen Regelung des § 3 SG, wonach der Soldat nach Eignung, Befähigung und Leistung zu ernennen und zu verwenden ist. - BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 67.92
Rechtmäßigkeit der Rückstufung eines Offiziersanwärters der Bundeswehr auf Grund …
Es ist daher folgerichtig und rechtlich nicht zu beanstanden, daß nach Nr. 1046 a.a.O. diejenigen OA, die in einem regelmäßig zu durchlaufenden Ausbildungsabschnitt erfolglos bleiben oder die den Ausbildungsgang wechseln, in den nächstfolgenden OA-Jahrgang (Crew) eingereiht werden, so daß die Ausbildung als OA nunmehr in der Crew weitergeht, der die Ausbildungsgänge, an denen der Soldat noch teilzunehmen hat, regelmäßig zu durchlaufen hat (Beschluß vom 10. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 96.86 -).